Kostenübernahme

Birgit Janßen

Kostenübernahme

Die Ernährungstherapie wird von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst, wie hoch der jeweilige Anteil der Krankenkassen ist, ist unterschiedlich.

Damit eine Kostenbeteiligung der Krankenkasse erfolgen kann, muss der behandelnde Arzt eine ärztliche Verordnung ausstellen. Für die Bewilligung einer Kostenübernahme benötigen Sie in der Regel einen Kostenvoranschlag von mir, diesen können Sie unverbindlich von mir erhalten.

Private Krankenkasse bezuschussen manchmal auch die Ernährungstherapie.
Bitte fragen Sie hierfür erst einmal direkt Ihre Krankenkasse.  

Das E-Zert ist eine Plattform auf der bundesweit zertifizierte Ernährungsfachkräfte gelistet sind.
Diese Plattform strebt an, sich besser mit den gesetzlichen Krankenkassen zu vernetzen und soll zudem für eine bessere Auffindbarkeit für den Hilfesuchenden sorgen. Zurzeit kann man die Expertensuchen bei den Verbänden nutzen oder man googelt, allerdings ist dabei für den Ratsuchenden nicht immer gewährleitet, dass er auch tatsächlich qualifizierte Berater findet, die auch von den Krankenkassen bezuschusst werden.